15. Allgemeines, insbesondere Strafrahmen und Asperation Hinsichtlich der allgemeinen Grundsätze der Strafzumessung, des Strafrahmens sowie der Grundlagen der Asperation kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 483 f.). Es sind überdies keine Gründe ersichtlich, die für das Verlassen des Strafrahmens sprechen würden. 16. Würdigung der Kammer Die 2. Strafkammer schliesst sich im Wesentlichen den Ausführungen der Vorinstanz zur Strafzumessung an (pag. 484 ff.). Kammerseitige Ergänzungen sind nachfolgend in Klammern respektive durch grössere Schrift sichtbar: