H.). Es sei an dieser Stelle vorweg genommen, dass die von der Kammer auszusprechende Geldstrafe allein schon aufgrund des Verbots der reformatio in peius unter 180 Tagessätzen liegt bzw. 70 Strafeinheiten nicht überschreiten darf. Das neue Sanktionenrecht ist in diesem Bereich nicht das mildere. Es ist deshalb das zum Tatzeitpunkt geltende alte Recht anzuwenden.