300.00 kann aufgrund der Gesamtfläche gestützt auf die anzunehmenden Reinigungskosten jedoch ausgeschlossen werden. Bezüglich der Schäden der Schriftzüge auf den zwei Fassaden liegt keine konkrete Schadensberechnung vor. Aufgrund der Grösse der Schriftzüge „J.________“ und des Umstands, dass für eine sachgerechte Reinigung jeweils ein grösserer Fassadenbereich, nicht nur der Schriftzug alleine, neu und allenfalls mehrfach übermalt resp. gestrichen werden muss, ist für beide Sprayereien von einem nur leicht über CHF 300.00 liegenden Schaden auszugehen. Dies ergibt eine Gesamtdeliktssumme von rund CHF 900.00.