Gestützt auf die allgemeinen Angaben der C.________ AG, wonach die Reinigungskosten für eine Fläche von 27m2 CHF 2‘061.22 betragen und unter der Annahme, dass der am Güterwagen angebrachte Schriftzug die Masse von 6x1m (ca. 6m2; etwa 2/9 der Ausgangsfläche) aufweist, lässt sich der Schaden auf CHF 450.00 abschätzen. Mangels konkreter Angaben ist zu Gunsten des Beschuldigten jedoch davon auszugehen, dass der Schaden die Grenze von CHF 300.00 nur leicht überschritten hat. Ein Schaden unter CHF 300.00 kann aufgrund der Gesamtfläche gestützt auf die anzunehmenden Reinigungskosten jedoch ausgeschlossen werden.