Durch Besprayen hat der Beschuldigte die Hauswände der Liegenschaften E.________ (Strasse) Nr. 12 und 23, welche im Eigentum des Privatklägers B.________ und F.________ stehen, sowie einen Güterwagen im Eigentum der C.________ AG, beschädigt und einen Sachschaden verursacht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts erfasst das Beschädigen auch die Minderung der Ansehn-