durch die Polizei am 04.02.2016 wurde bei beiden ein Drogenschnelltest Mahsan durchgeführt, welcher bei beiden positiv auf THC ausfiel (pag. 27, 30). Zusätzlich anerkannte der Beschuldigte anlässlich der polizeilichen Einvernahme am 04.02.2016, dass er vor etwa eineinhalb oder zwei Wochen Marihuana konsumiert habe. Er konsumiere, seit er 18 Jahre alt sei, etwa einmal im Monat ein paar Züge (pag. 96 Z. 487-510). Das objektive Beweismittel, d.h. die Auswertungen des Drogenschnelltests, ist klar, überzeugend und wird vom Gericht als verlässlich betrachtet.