Anschliessend gingen sie Richtung X.________-Gasse davon. Sie kehrten um, als sie das Einsatzfahrzeug nicht mehr sahen, da sie noch die Skizzen sowie die Spraydose, welche am Tatort lagen, holen wollten (pag. 28 unten). Von entscheidender Bedeutung ist der exakte Ablauf indessen nicht. Insgesamt aber ist die Beweislage erdrückend, auch wenn die beiden nicht direkt auf frischer Tat ertappt wurden. Die Indizien sind zahlreich, die Argumentationen des – in der Tatnacht unter (enthemmendem) Alkoholeinfluss stehenden – Beschuldigten hingegen machen wenig bis gar keinen Sinn.