Die Indizien – insbesondere die Sichtung in der Nähe, die Skizzen, das trockene Blatt Papier, die versprayten Eisenbahnwagen – lassen keinen anderen Schluss zu, als dass der Beschuldigte und L.________ Urheber der «J.________»-Tags an den Fassaden der E.________ (Strasse) Nr. 12 und 23 sind. Es war der Beschuldigte zusammen mit L.________, der zur fraglichen Zeit die Schriftzüge an die Hausfassade der E.________ (Strasse) Nr. 12 und 23 gesprayt hat. Wer im Einzelnen welchen Beitrag geleistet hat, lässt sich zwar nicht mehr rekonstruieren.