10 sie sich verdächtig und nervös verhalten hatten (siehe pag. 27 oben). Anlässlich dieser Anhaltung wurde an L.________ Händen blaue Farbe festgestellt; gemäss der plausiblen Darlegung der Polizei dieselbe Farbe, in welcher die «J.________»- Schriftzüge gemalt wurden (pag. 27 Mitte). Beim Beschuldigten kam nichts Verdächtiges hervor, jedoch trug er Garten- bzw. Plastikhandschuhe, was im Winter eher unüblich ist (siehe dazu pag. 91 Z. 273 ff. sowie pag. 91 Z. 267 ff.). Er gab an, keine stoffigen Handschuhe zu besitzen (pag. 92 Z. 275).