Zudem fand die Polizei an den Fassaden der zwei Liegenschaften den Schriftzug «J.________». L.________ wurde mit rechtskräftig gewordenem Strafbefehl vom 24. Januar 2018 wegen Sachbeschädigung verurteilt (L.________ fügte gemeinsam mit A.________ B.________ (E.________ (Strasse) Nr. 23) und F.________ (E.________ (Strasse) Nr. 12) Schaden zu, indem sie die Fassaden der Liegenschaften der Geschädigten mit dem Schriftzug „J.________“ besprayten. [pag. 298 f.]). Bestritten ist hingegen, dass diese Tags vom Beschuldigten angebracht wurden und von diesem Abend stammen.