10.3 Vorwurf gemäss Ziff. 1. b) des Strafbefehls Vorab sei folgender Umstand geklärt: Fälschlicherweise wurde der Beschuldigte auch im Urteilsdispositiv von 24.10.2018 wegen einer Sachbeschädigung der E.________ (Strasse) Nr. 43 verurteilt. Gemäss Sachverhalt des Strafbefehls vom 24.01.2018, den polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Einvernahmen, den Adressangaben der Privatklägerschaften B.__