_» besprayt hat. Es liegt bezüglich dieses blauen J.________-Schriftzugs gemäss Deliktsblatt 20 (pag. 153 ff.) ein sich passend zusammenfügendes Mosaik vor. Die anlässlich der Hausdurchsuchung gefundene SBB-Arbeitsjacke rundet das Bild ab (pag. 208). Folglich ist kein Anwendungsfall für den in dubio pro reo-Grundsatz gegeben; entgegen der Ansicht der Verteidigung in ihrem Plädoyer vom 24. Oktober 2018 liegt definitiv kein «Paradefall» hierfür vor (vgl. pag. 425). Daran ändert nichts, dass die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 18. Januar 2018 (pag.