Noch klarer erscheint die Täterschaft des Beschuldigten aufgrund der Äusserung von M.________, dass es schon fast ein wenig romantisch sei. Daraufhin betont der Beschuldigte, dass sie ihn ja nicht kalt lasse und sie doch das nächste Mal mitkommen solle (pag. 123). Diese Konversation wäre sinnlos, wenn sie sich erstens nicht auf die Sprayereien des Zugwagens beziehen und diese zweitens nicht vom Beschuldigten stammen würden. Insbesondere hat er neben dem Schriftzug «J.________» ebenfalls «K.________» geschrieben – ihr Künstlername also, und das offenbar in ihrer Lieblingsfarbe (pag. 122). Gestützt auf