handelt. Im Weiteren ist die Frage zu beantworten, ob der Beschuldigte Urheber des Schriftzugs ist. Auswertungen des Fachbereichs Digitale Forensik der Kantonspolizei (FDF) haben mehrere Fotos des Schriftzugs «J.________» auf dem Datenträger des Beschuldigten hervorgebracht (pag. 114 f.). Auch Auswertungen der Chatprotokolle, insbesondere mit «P.________» und «Q.________», lassen erkennen, dass der Name J.________ immer wieder fällt. So nennt sich der Beschuldigte im Chat mit P.________ selber «J.________» und im Chat mit Q.________ wird er «R.________» genannt, will aber, dass sie ihm «J.________» sagt (pag. 116: «Säg J.________! So nenni mi na oft»;