Aus obengenannten Gründen wehre ich mich vehement eine Planung und Tat von mehreren Schriftzügen „J.________" alleine oder mit L.________ vorgenommen zu haben und sehe mich als unschuldig. Ich appelliere an Sie, meinen Glauben in den Rechtsstaat nicht zu verlieren, welcher im Zweifelsfalle für den Angeklagten („in dubio pro reo") entscheiden sollte. Weder durch die Polizei vor Ort, die Hausdurchsuchung, Zeugenaussagen, wie auch die Abklärungen durch die Staatsanwaltschaft konnten Beweise für meine Täterschaft ausfindig gemacht werden. Aufgrund der Beweise für eine Täterschaft von L.________ werde ich nun als Mittäter dargestellt und verurteilt.