Fotos zu machen und sie zu verschicken ist weder illegal, noch ein Beweis dafür, dass die Fotos oder die Sachbeschädigungen von mir angefertigt wurden. Entgegen der Urteilsbegründung […] hält die Staatsanwaltschaft vom Kanton Bern in ihrer Verfügung fest (Seite 2), dass es weder Rückschlüsse noch Beweise dafür gibt, dass ich diesen Namen an die fraglichen Bahnwagen auf den Fotos gesprayt habe („Irgendwelche Rückschlüsse, dass er diesen Namen an die fraglichen Bahnwagen gesprayt hat, lassen sich diesen jedoch nicht entnehmen.