Ebenfalls wurden diverse Sprayerfotos gefunden“). Bei der Urteilsbegründung von Richter O.________ geht er deshalb davon aus, dass ich mit dem Schriftzug „J.________" in Verbindung gebracht werden kann (Seite 9: „Aufgrund der Auswertung „Wie oben bereits ausgeführt, kann man den Beschuldigten auch mit den Schriftzügen „J.________" in Verbindung bringen und annehmen, dass es ein Schriftzug ist, welchen er für sich verwendet). Mit dieser Begründung könnte ich für alle Schriftzüge als mitverantwortlich verurteilt werden, von welchen ich Fotos habe und sie in Chats versandt habe.