__ (Strasse) Nr. 12 und 23 gesprayt hat."). Bei der anschliessenden Hausdurchsuchung fand man auf meinen Datenträgem diverse Sprayerfotos (Anzeigerapport, Seite 3: „Sprayerfotos en masse") von vielen verschiedenen Namen, darunter auch solche mit dem Schriftzug „J.________" (Urteilsbegründung Seite 9: „Aufgrund der Auswertung des Fachbereichs Digitale Forensik vom Samsung GT-S6500 und GT-S5360, von welchen die SIM Karten auf den Beschuldigten lauteten, konnten Bilder mit dem Schriftzug „J.________" gefunden werden. Ebenfalls wurden diverse Sprayerfotos gefunden“).