9. Vorbringen des Beschuldigten Der Beschuldigte macht in seiner zweiseitigen Berufungsbegründung geltend was folgt (pag. 568 f.): […] Ich wehre mich vehement eine gemeinsame Planung und Tat von mehreren Schriftzügen „J.________" mit L.________ vorgenommen zu haben. Am 04.02.2016 wurde ich von der Polizei an der E.________ (Strasse) Nr. in D.________ wegen „Tags" des Schriftzuges „J.________" angehalten.