Der Zivilkläger habe seine Interessen persönlich zu wahren oder durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wahren zu lassen (pag. 520 f.). Ebenfalls nach Gewährung des rechtlichen Gehörs widerrief die Verfahrensleitung am 27. Mai 2019 die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwältin G.________ ab Eröffnung der Verfügung (pag. 535 ff.). Am 20. Juni 2019 beschloss die Kammer über die Höhe der amtlichen Entschädigung für Rechtsanwältin G.________ (pag. 546 ff.). Am 18. Juli 2019 teilte Rechtsanwältin G.________ mit, dass sie das Mandatsverhältnis mit dem Beschuldigten beendet habe (pag.