2. Folgende Gegenstände werden A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - 23 Spraydosen, offen - Bon für Kauf von Material, H.________, CHF 500.00 - 1 Buch mit Skizzen 3. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN- Nr. .________) erteilt (Art. 16 Abs. 1 lit. f DNA-ProfilG).