Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin G.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 7‘183.30. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwältin G.________ die Differenz von CHF 1‘888.70 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). III. Im Zivilpunkt wird weiter verfügt: