Betreffend die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (Dakty, Foto, Signalement) sowie das DNA-Profil wurde die Zustimmung zur Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt. Ausserdem wurden dem Beschuldigten die Verfahrenskosten von CHF 1‘200.00 auferlegt und die Forderungen der Privatklägerschaft, C.________ AG, B.________ und F.________ auf den Zivilweg verwiesen (pag. 301 f.). Nachdem der Beschuldigte, amtlich vertreten durch Rechtsanwältin G.________, Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben (pag. 305) und die Staatsanwaltschaft am Strafbefehl festgehalten hatte (pag.