_ schuldig erklärt. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 5‘400.00 und einer Busse von CHF 100.00, unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tag bei schuldhaftem Nichtbezahlen. Zudem wurden die mit Verfügung vom 14. September 2017 beschlagnahmten Gegenstände zur Vernichtung eingezogen. Betreffend die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (Dakty, Foto, Signalement) sowie das DNA-Profil wurde die Zustimmung zur Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt.