131 - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (Urteil mit Begründung; unverzügliche Mitteilung) - dem Amt für Bevölkerungsdienste, Migrationsdienst (Dispositiv vorab zur Information, Motiv und Gegenstände gemäss Ziff. VI.3 hiervor nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der Justizvollzugsanstalt Hindelbank (unverzügliche Mitteilung) - dem Staatssekretariat für Migration (Urteil mit Begründung;