3. Folgende Gegenstände werden nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde dem Amt für Bevölkerungsdienste, Migrationsdienst, zuhanden der Beschuldigten herausgegeben: - 1 Reisepass THA Nr. AA3032500, ltd. auf A.________ (Ass.-Nr. 303) - 1 Thai National ID-Karte, ltd. auf A.________ (Ass.-Nr. 307) 3. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA- Profils der Beschuldigten (PCN-Nr. [Nummer]) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-Profil-Gesetz).