1. zu einer Freiheitsstrafe von 10 ½ Jahren. Die ausgestandene Untersuchungshaft von 748 Tagen wird im Umfang von 748 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Zudem wird festgestellt, dass A.________ die Strafe am 19. Oktober 2016 vorzeitig angetreten hat; 2. zu einer Geldstrafe von 260 Tagessätzen zu je CHF 30.00, insgesamt ausmachend CHF 7‘800.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt; 3. zur Bezahlung einer Ersatzforderung an den Kanton Bern für nicht mehr vorhandene Vermögenswerte, die der Einziehung unterlagen, im Betrag von CHF 150‘000.00;