101 30. Amtliche Entschädigungen 30.1 Rechtsanwalt B.________ Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ wurde erstinstanzlich auf CHF 97‘295.00 (inklusive Auslagen und MWST) bestimmt, wobei ein Betrag von CHF 76‘748.40 bereits als Vorschuss ausbezahlt worden war. Dies scheint angemessen. Oberinstanzlich macht Rechtsanwalt B.________ einen (eigenen) Aufwand von 30 Stunden, einen Aufwand von 0.5 Stunden für einen juristischen Mitarbeiter und Auslagen von CHF 293.20 geltend. Dies scheint angemessen.