Die Anzahl der zu beurteilenden Fälle reduzierte sich damit von ursprünglich 106 Anklagepunkten auf bloss noch 21 Anklagepunkte. Wenngleich dieser Rückzug erst sehr spät anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung erfolgte, nachdem die Vorbereitung durch die Kammer und die übrigen Parteien bereits abgeschlossen war, reduzierte sich dadurch der Verhandlungs-, Beratungsund Begründungsaufwand ungemein. Insgesamt scheint es daher angemessen, die oberinstanzlichen Verfahrenskosten auf CHF 15‘000.00 zu bestimmen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens tragen die Parteien nach Massgabe ihres Obsiegens oder Unterliegens.