Unter Berücksichtigung dieser Umstände wären in oberer Instanz die Verfahrenskosten auf CHF 25‘000.00 bestimmt worden. Die Beschuldigte hat nun aber ihre Berufung in erheblichem Umfang eingeschränkt. Sie akzeptierte sämtliche erstinstanzlichen Schuldsprüche und focht nur noch das Strafmass an. Die Anzahl der zu beurteilenden Fälle reduzierte sich damit von ursprünglich 106 Anklagepunkten auf bloss noch 21 Anklagepunkte.