Das Verfahren weist zudem auch interkantonale und internationale Bezüge auf, es geht um eine ausserordentlich hohe Zahl von Opfern und die Länge der erst- und oberinstanzlichen Urteilsbegründung zeigt, dass sich etliche Sach- und Rechtsfragen stellten. Hinzu kommt, dass neben der Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft neun weitere Straf- und Zivilklägerinnen am Verfahren beteiligt waren und das erstinstanzliche Urteil von allen Seiten angefochten wurde (wenngleich auch nur in eingeschränktem Umfang). Unter Berücksichtigung dieser Umstände wären in oberer Instanz die Verfahrenskosten auf CHF 25‘000.00 bestimmt worden.