Das vorliegende Geschäft ist zweifelsfrei umfangreich und zeitraubend. Das zeigt sich bereits am enormen Aktenumfang von 58 Bundesordnern, wovon allein schon die Aussagen der Verfahrensbeteiligten rund 20 Bundesordner umfassen. Das Verfahren weist zudem auch interkantonale und internationale Bezüge auf, es geht um eine ausserordentlich hohe Zahl von Opfern und die Länge der erst- und oberinstanzlichen Urteilsbegründung zeigt, dass sich etliche Sach- und Rechtsfragen stellten.