27. In concreto Vorliegend wurde von Rechtsanwältin G.________ für die Straf- und Zivilklägerinnen F.________ und H.________ ein entsprechender Antrag gestellt (pag. 22‘024). Zudem reichte sie oberinstanzlich für beide Straf- und Zivilklägerinnen je eine Abtretungserklärung ein (pag. 22‘028 f.). F.________ und H.________ sind beides Geschädigte i.S.v. Art. 115 Abs. 1 StPO und haben durch die Verbrechen der Beschuldigten einen Schaden erlitten, der nicht durch eine Versicherung gedeckt ist.