97 und Frauenmigration über eines ihrer Opfer gelesen hat (pag. 22‘185 Z. 82 ff.). Die Voraussetzungen für einen Geständnisrabatt sind daher nicht erfüllt. Auch in Bezug auf die «massiven Kollusionshandlungen» kann der Vorinstanz und der Staatsanwaltschaft nicht zugestimmt werden, wenn sie diese straferhöhend gewichten. An Selbstbegünstigung dürfen keine Sanktionen geknüpft werden (Urteil des Bundesgerichts 6B_518/2014 vom 4. Dezember 2014 E. 3.3).