Sie habe dabei auch Reue wegen ihrem Verhalten und Opferempathie gezeigt. Betreffend Disziplinierungen steht im Bericht, dass die Beschuldigte seit Eintritt mit der Waren- und Zellenregelung, vor allem mit der Lebensmittelaufbewahrung zu kämpfen habe. Trotz ihrer sichtlichen Bemühungen habe sie diesbezüglich insgesamt sieben Mal auf die Regelung hingewiesen werden müssen. Sie habe den Schlüssel für ihr Lebensmittelfach einmal für drei Tage abgegen müssen und am 3. Juli 2019 eine Disziplinarverfügung erhalten (ein Tag Arrest in eigener Zelle). Einmal sei sie zur Einschlusszeit nicht in ihrer Zelle gewesen.