Sie sei des Weiteren zuständig für die Flickarbeiten der Kundenwäsche. Sie arbeite insgesamt zuverlässig, exakt und speditiv. Sie habe ein gutes Auffassungsvermögen und könne neue Aufträge umsetzen sowie neue Miteingewiesene unterstützend und kompetent anleiten. Normalerweise beginne eine Auseinandersetzung mit dem Delikt nach Rechtskraft des Urteils. Die Beschuldigte habe sich aber entschieden, die Vollzugsbehörden schon vorgängig über ihr Delikt zu informieren und darüber zu sprechen. Sie habe dabei auch Reue wegen ihrem Verhalten und Opferempathie gezeigt.