Demgemäss arbeite die Beschuldigte kooperativ bei der Erreichung der Vollzugsziele mit und zeige sich absprachefähig. Sie nehme punktlich und interessiert an vereinbarten Gesprächen mit der Bezugsperson und der fallführenden Person teil. Sie verhalte sich gegenüber den anderen eingewiesenen Frauen zuvorkommend, hilfsbereit, respektvoll, freundlich und in letzter Zeit immer öfters auch humorvoll. Durch ihre ruhige und engagierte Art bringe sie eine gute Stimmung in den Gruppenprozess. Die Beschuldigte koche reichlich für sich und andere, was allgemein geschätzt werde.