Zudem verbreitete sie ein Klima der Angst, indem sie über Opfer, die geflohen waren, sagte, das mache nichts, sie kenne ja die Adresse von deren Eltern. Sie betrieb einen hohen Aufwand, um stets auf dem Laufenden zu sein und den Überblick über die Finanzen zu haben. Dennoch erschöpft sich der Tatbeitrag der Beschuldigten mehrheitlich im bereits durch den Schuldspruch wegen gewerbsmässigem Menschenhandel abgegoltenen Unrecht (Organisation der Reise in die Schweiz, Vermittlung der Opfer an die Bordelle, Auferlegung von exorbitanten Schulden, …).