Sie verfügten über keinerlei Freizeit, sondern mussten 24 Stunden 7 Tage die Woche zur Verfügung stehen. Ihr Arbeitszimmer war gleichzeitig ihr Schlafzimmer, wobei nicht jede Person über ein eigenes Bett verfügte. Eine Privatsphäre hatten die Opfer nicht. In der Ablehnung von Sexualpraktiken waren die Opfer nicht immer frei. Sie mussten im Haushalt arbeiten und von ihren Einnahmen die Kosten für das Essen und allfällige Internetwerbung bezahlen. Sie hatten einen enormen Schuldendruck und mussten nach dem Schuldenmodell I bei der Beschuldigen CHF 25‘000.00 – 30‘000.00