Das Verschulden wurde als «knapp noch leicht» bewertet und die Strafe (vor Täterkomponenten) auf 4 Jahre Freiheitsstrafe und 90 Tagessätze Geldstrafe festgesetzt. Im Urteil SK 13 159 vom 16. Dezember 2013 wurde die Beschuldigte wegen gewerbsmässigen Menschenhandels in 50 Fällen schuldig gesprochen. Das Verschulden wurde als «gegen mittelschwer» beschrieben und die Strafe (vor Täterkomponenten) auf 6 Jahre Freiheitsstrafe und 120 Tagessätze Geldstrafe festgesetzt.