18.6 Ergebnis Als Einsatzstrafen werden somit eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren sowie eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen festgelegt. Die Strafe ist auch im Vergleich mit anderen Urteilen angemessen. Im Urteil SK 13 37 vom 2. Juli 2013 wurde der Beschuldigte wegen gewerbmässigen Menschenhandels in 12 Fällen schuldig gesprochen. Das Verschulden wurde als «knapp noch leicht» bewertet und die Strafe (vor Täterkomponenten) auf 4 Jahre Freiheitsstrafe und 90 Tagessätze Geldstrafe festgesetzt.