Der Beschuldigten ging es primär um das Erzielen von Gewinn. Sie forderte pro Opfer jeweils CHF 25‘000.00 – 30‘000.00 (Schuldenmodell I) bzw. CHF 6‘000.00 – 12‘000.00 (Schuldenmodell II) für eine Gegenleistung, die lediglich einen Bruchteil davon wert war. Sie tat dies gewerbsmässig nach der Art eines Berufes und über