Es wäre für die Beschuldigte ein Leichtes gewesen, von der Tat abzusehen. Sie war nicht auf das Einkommen aus dem Menschenhandel angewiesen. Sie verfügte über einen Universitätsabschluss in Politikwissenschaften und hatte offenbar 10 Jahre lang als Bankangestellte gearbeitet, wo sie als alleinige Geschäftsführerin monatlich rund CHF 6‘000.00 verdient hatte. 18.3.3 Bewertung Die subjektiven Tatkomponenten wirken sich neutral aus. 18.4 Zwischenfazit Insgesamt ist somit von einem mittleren Tatverschulden auszugehen. Eine Freiheitsstrafe von 8 ½ Jahren scheint dafür angemessen.