Aufgrund der belegten Überweisungen und Geldübergaben steht fest, dass der Beschuldigten mindestens CHF 600‘000.00 zugeflossen sein müssen, was in Thailand eine grosse Summe darstellt. Bei ihrer Anhaltung konnten diverse Luxus- Markenartikel sichergestellt werden, namentlich eine Rolex-Armbanduhr, ein Gucci- Portemonnaie und ein Swarovski-Armband. Das Ausmass der Gewerbsmässigkeit beschränkte sich somit nicht nur darauf, den Lebensunterhalt der Beschuldigten und ihrer Familie zu finanzieren.