Sie forderte die Vermittlung der Opfer jeweils exorbitant hohe Summen (CHF 25‘000.00 – 30‘000.00 im Schuldenmodell I und CHF 6‘000.00 – 12‘000.00 im Schuldenmodell II), die in einem krassen Missverhältnis zur von ihr erbrachten Leistung standen (Visums-Besorgung, Flugbuchung und Arbeitsvermittlung). Aufgrund der belegten Überweisungen und Geldübergaben steht fest, dass der Beschuldigten mindestens CHF 600‘000.00 zugeflossen sein müssen, was in Thailand eine grosse Summe darstellt.