Sie prägte damit den Lebenswandel von vielen jungen Menschen nachhaltig und negativ. In der Summe ist die Beeinträchtigung des geschützten Rechtsguts innerhalb des weiten Strafrahmens daher leicht bis mittelmässig. Dass es bei einem von 78 Fällen beim blossen Versuch geblieben ist, fällt nicht ins Gewicht. 18.2.2 Verwerflichkeit des Vorgehens