Die Beschuldigte verletzte das geschützte Rechtsgut, indem sie ihre Opfer täuschte oder deren Hilflosigkeit ausnützte. Namentlich verschwieg sie ihnen die genauen Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz, klärte sie nicht darüber auf, wie lange sie in der Prostitution arbeiten müssen, um die Schulden abzuabeiten, und liess sie im Glauben, sie würden legal in der Schweiz leben und arbeiten. Sie machte sich dabei mehrere Umstände zunutze: Die Opfer stammten aus ärmlichen Verhältnissen und waren daher auf das Geld für sich und für ihre Familien angewiesen.