von der konkreten Methode für alle Delikte eine Freiheitsstrafe auszufällen. Auch die Verteidigung gab anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung an, es könne einzig eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden, da sich die Delikte nicht sinnvoll auftrennen liessen (pag. 22‘194 f.). Zu keinem anderen Ergebnis kommt man bei Anwendung der konkreten Methode. Bei der Wahl der Sanktionsart ist als wichtiges Kriterium nämlich die Zweckmässigkeit einer bestimmten Sanktion, ihre Auswirkungen auf den Täter und sein soziales Umfeld sowie ihre präventive Effizienz zu berücksichtigen (Urteil des Bundesgerichts 6B_210/2017 vom 25. September 2017 E. 2.2.2).