13. Übrige Delikte Der gewerbsmässige Menschenhandel, die mehrfach begangene Förderung der Prostitution, die mehrfach begangene qualifizierte Förderung der rechtswidrigen Einreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts und die qualifizierte Geldwäscherei stehen in echter Konkurrenz zueinander, da jeweils andere Rechtsgüter geschützt werden.