Die Beschuldigte hat sich der mehrfach begangenen qualifizierten Förderung der illegalen Einreise in die Schweiz nach Art. 116 Abs. 3 Bst. a i.V.m. Art. 116 Abs. 1 Bst. a bzw. b AuG schuldig gemacht. 84 VI. Konkurrenzen 12. Menschenhandel und Förderung der Prostitution Betreffend die Konkurrenz zwischen Art. 182 StGB und Art. 195 StGB kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 21‘909 f.). Zwischen Art. 182 StGB und Art. 195 Bst. c liegt echte Konkurrenz vor.